Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung des Marketing-Tools „releva.nz" der releva GmbH
1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der releva GmbH, Feilnerstr. 10, 10969 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und Kunden über die Bereitstellung des Service „releva.nz".
1.2 Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung von eigenen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.1.3 Der Service „releva.nz" richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürlich oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter betreibt mit seinem Service „releva.nz" einen Service, der es Webshopbetreibern ermöglicht, über ein in das eigene Webshopsystem integrietes PlugIn Online-Marketing-Maßnahmen bzw. die Schaltung von Online-Werbeanzeigen zu beauftragen, zu steuern und auszuwerten. Der Service „releva.nz" bietet dabei die Möglichkeit, Besucher des Webshops des Kunden mittels Retargeting auf Drittwebseiten oder Werbenetzwerken (im folgenden „Publisher") mit vom Kunden vorgegebene Werbeanzeigen anzusprechen und für das Angebot des Kunden zu interessieren. Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang und Systemvoraussetzungen können der Webseite www.releva.nz entnommen werden.
2.2 Die Buchung von Werbeplätzen bei Publishern und Zahlung der hierbei anfallenden Kosten erfolgt durch den Anbieter . Zwischen Publishern und Kunden entsteht im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen kein direktes Rechtsverhältnis.
2.3 Der Service „releva.nz" bietet dem Kunden umfangreiche Steuerungsmethode für Werbekampagnen. Es besteht u.a. die Möglichkeit Budgets zu bestimmen.
2.4 Weiter gestattet der Service „releva.nz" die Performance der Werbekampagnen umfangreich auszuwerten. Hierfür werden eine Vielzahl von Statistiken bereitgestellt.
2.5 Für die Schaltung der Werbeanzeigen bei Publishern fallen Kosten an, die über den Anbieter abgerechnet und an den Dritten bzw. das Werbenetzwerk zu entrichten sind.
2.6 Für den Service „releva.nz" berechnet der Anbieter eine monatliche Gebühr, deren Höhe vom jeweiligen Leistungspaket abhängt.
2.7 Der Service „releva.nz" ist eine Dienstleistung, der Anbieter schuldet keinen Erfolg. Insbesondere kann der Anbieter weder die Schaltung von Werbeanzeigen, bestimmte Kosten für Werbeplätze, die Schaltung von Anzeigen bei bestimmten Publishern oder auch den Erfolg von Werbekampagnen (Generierung von Umsätzen beim Kunden) garantieren.
3 Vertragsschluss, Kundenaccount
3.1 Durch Ausfüllen und Versenden des vom Anbieter bereitgestellten Registrierungsformulars und Bestätigung der Geltung dieser AGB gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Annahme des Angebots durch den Anbieter erfolgt durch das Versenden einer Bestätigungsemail an die vom Kunden hinterlegte Emailadresse. Der Anbieter behält sich vor, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Einer gesonderten Erklärung hierzu bedarf es nicht.
3.2. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Kundennummer sowie einen API-Schlüssel per E-Mail zugesendet. Diese Daten müssen vom Kunden im jeweiligen Shopsystem-Backend zur Aktivierung des releva.nz-Plugins hinterlegt werden.
3.3 Der Anbieter wird Teile der Kundenkommunikation auch direkt über das Plugin vornehmen. Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde daher verpflichtet, die releva.nz-Pluginübersicht in seinem Shopsystem-Backend regelmäßig zu prüfen.
3.4 Kundennummer und API-Schlüssel sind streng vertraulich zu behandeln und Mitarbeiter des Kunden entsprechend zu verpflichten. Bei Verdacht auf eine Sicherheitslücke ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren.
3.5 Für den Fall eines hinreichenden Verdachts auf eine Sicherheitslücke behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kundenaccount zu sperren. Der Anbieter wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde bestimmt selbstständig über sein Shopsystem-Backend in der releva.nz-Pluginübersicht welches Tagesbudget für die Kampagne ausgeben werden soll.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet seine Vorgabe hinsichtlich des täglichen Werbebudgets regelmäßig zu überprüfen. Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für ungewollte Vorgaben bzgl. des Budgets.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten insbesondere Angaben zu Zahlungsmitteln stets aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich schriftlich (Bspw. per E-Mail) dem Anbieter mitzuteilen.
5 Schaltung von Werbeanzeigen
5.1 Die Kosten für die Schaltung von Werbeanzeigen bei Publishern sind vom Kunden zu tragen. Die Werbekosten werden vom Anbieter in Rechnung gestellt.
5.2 Die durch die Schaltung von Werbeanzeigen entstanden Kosten werden jeweils im Folgemonat für den letzten Monat vom Anbieter dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.3 Der Anbieter behält sich vor, nach freiem Ermessen Vorgaben zur Höchstgrenze von Werbekosten festzulegen. Die Vorgaben können zwischen Kunden variieren.
5.4 Die jeweiligen Werbekosten werden dem Kunden vom Anbieter jeweils für den zurückliegenden Monat in Rechnung gestellt. Für den Zahlungsausgleich stehen mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
6 Vergütung, Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten
6.1 Für den Service „releva.nz" fällt eine monatliche Grundgebühr an, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Leistungspaket richtet. Informationen zu den aktuellen Leistungspaketen, dem jeweiligen Leistungsumfang und monatliche Kosten können jederzeit unter: https://releva.nz/tarife/ eingesehen werden.
Die monatliche Grundgebühr fällt auch an, wenn im jeweiligen Zeitraum keine Werbeanzeigen geschaltet werden.
6.2 Die monatliche Grundgebühr wird rückwirkend für den vorangegangenen Vertragsmonat berechnet und ist fällig zum ersten eines jeden Kalendermonats. Sollte ein Vertragsmonat nicht vollständig kostpflichtig sein (z.B. § 7.1 kostenfreier Testzeitraum), wird dieser anteilig berechnet.
6.3 Der Kunde erteilt dem Anbieter im Fall der Kreditkartenzahlung die Ermächtigung bzw. im Falle der SEPA-Lastschrift das Mandat, die monatliche Grundgebühr über die Kreditkarte, per Lastschrift bzw. im SEPA- Verfahren einzuziehen.Die Frist für die Vorankündigung zum Lastschrifteinzug im SEPA-Verfahren (Pre-Notification) wird auf bis zu 1 Tag verkürzt.
6.4 Entstehende Kosten für Rücklastschriften oder Widerruf einer Kreditkartenbelastung sind vom Kunden zu tragen. Für die Bearbeitung eines unberechtigten Widerruf oder Rücklastschrift berechnet der Anbieter eine Gebühr von 5,- €. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Widerruf oder die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat.
6.5 Kommt der Kunde in Verzug fallen Zinsen an, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten. Der Anbieter ist berechtigt während des Verzugs die Schaltung von Werbeanzeigen auszusetzen. Für Mahnungen fällt eine Gebühr von 5 Euro an.
6.6 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters kann nur mit rechtskräftigen oder durch vom Anbieter anerkannten Ansprüchen erfolgen.
6.7 Die Abrechnung wird dem Kunden an die zuvor vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet. Sofern die Abrechnung nicht binnen 14 Tagen ab Bereitstellung in Textform widersprochen wird, gilt die Abrechnung als anerkannt.
7 Testzeitraum, Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Nach Vertragsschluss beginnt ein 30-tägiger Testzeitraum in dem die Grundgebühr für die Nutzung von „releva.nz" nicht anfällt. Die Kosten für die Schaltung von Werbeanzeigen zzgl. der Provision fallen auch im Testzeitraum an.
Der kostenfreie Testzeitraum wird nur Neukunden eingeräumt. Bestand mit dem Kunden bereits ein Vertragsverhältnis über den Service, entfällt der kostenfreie Testzeitraum.
7.2 Der Vertrag kann zum Ende des Testzeitraums vom Kunden gekündigt werden.
7.3 Nach Beendigung des Testzeitraums wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,- eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und die Verletzung nicht binnen 7 Tagen nach Aufforderung durch die jeweils andere Vertragspartei abgestellt wird. Sofern der Verstoß wiederholt wird, ist die jeweils andere Vertragspartei sofort zur Kündigung berechtigt.- der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als zwei Monate im Verzug ist.- bei der Insolvenz oder Einreichung eines Insolvenzantrags durch eine Vertragspartei.
7.5 Die Kündigung kann in Textform (Bspw. Via E-Mail oder Post) ausgesprochen werden. Zugleich ist eine Kündigung direkt über das jeweilige Shop-Backend des Kunden möglich.
8 Haftung des Kunden für Werbemittel, Freistellung des Anbieters und Publisher
8.1 Die Auswahl, Bereitstellung und Gestaltung von Werbemitteln kann durch den Kunden erfolgen. In diesem Fall nimmt der Anbieter und/oder Publisher grundsätzlich keine Prüfung; insbesondere rechtliche Prüfung der Werbemittel vor.
Im Fall der automatischen Werbemittelgestaltung übernimmt der Anbieter automatisiert Bilder, Texte und Preise des jeweiligen Kunden Online-Shops.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ihm alle Rechte zur Verwendung der Werbemittel zustehen. Dies gilt insbesondere für alle urheberrechtlichen und/oder kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte an verwendeten Bildern, Texten, Kennzeichen, Slogans, Logos, Marken u.ä..
8.3 Der Kunde hat ferner sicherzustellen, dass Werbemittel und/oder beworbene Produkte und/oder Dienstleistungen und/oder die Art der Werbung nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Insbesondere hat der Kunde zu gewährleisten, dass die Werbung nicht gegen Normen des:
Wettbewerbsrechts
Kennzeichenrechts
Urheberrechts
Preisgestaltungsrecht
Jugendschutzrecht
Strafrecht
Sonstige spezialgesetzliche Normen (Arzneimittelrecht u.ä.)
verstößt.
8.4 Der Kunde stellt den Anbieter sowie Publisher, die Werbung des Kunden ausspielen von jeglicher Haftung, die auf einem Verstoß der Werbemittel gegen Rechte Dritter und/oder geltendes Rechts beruht. Sofern der Anbieter und/oder ein Publisher wegen der Rechtswidrigkeit eines Werbemittels des Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Kunde zudem verpflichtet, den Anbieter und/oder Publisher bei der Abwehr von Forderungen zu unterstützen. Dies beinhaltet auch die Übernahme von angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
8.5 Sofern beim Anbieter und/oder ein Publisher Anlass zur berechtigten Vermutung besteht, dass ein Werbemittel und/oder die Art der Werbung und/oder ein beworbenes Produkt / Dienstleistung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Werbemittel sofort zu sperren. Der Anbieter wird den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Ein Anlass zur berechtigten Vermutung ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Anbieter eine Abmahnung erhält, die jedenfalls nicht offensichtlich jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt.
9 Haftung des Anbieters, Systemverfügbarkeit, Wartung
9.1 Die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden des Anbieters beruhen oder bei einer Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Leibes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
9.2 Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Anbieters beruhen, ist die Höhe des Schadens auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
9.4 Den Parteien ist bekannt, dass die Verfügbarkeit von technischen Systemen nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann. Der Anbieter ist im Rahmen des Zumutbaren bemüht, seine Systeme verfügbar zu halten und erforderliche Wartungsarbeiten und damit verbundene Systemausfälle oder Systemeinschränkung möglichst gering zu halten und zu Zeiten durchzuführen, die die Interessen des Kunden möglichst berücksichtigen (Nachzeiten, Wochenende etc.). Zudem ist der Anbieter bemüht absehbare Systemeinschränkungen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit anzukündigen. Gleichwohl kann eine durchgängige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden und der Kunde kann aus einem Systemausfall, der kürzer als 24 Stunden ist, keine Rechte herleiten.
9.5 Eine Haftung des Anbieters für Störungen von Telekommunikationsnetzen und/oder Fehlern von Anbietern dritter Software beruht ist ausgeschlossen.
10 Rechteeinräumung
10.1 Der Kunde räumt dem Anbieter an den Werbemitteln sämtliche zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Rechte (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichenrecht) ein. Die Rechte werden als einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkt, räumlich unbeschränkt und frei auf Dritte übertragbares Recht eingeräumt.
Die Rechteeiräumung beinhaltet alle zur Schaltung der Werbeanzeigen notwendigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte; insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, das Recht zur Wiedergabe, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung.
10.2 Die Schaltung von Werbeanzeigen kann bei bestimmten Publishern aufgrund technischer Vorgaben die Bearbeitung der Werbemittel erforderlich machen. Dies betrifft z.B. die Größe der Anzeige. Der Kunde räumt dem Anbieter insoweit auch ein korrespondierendes, unterlizensierbares Bearbeitungsrecht ein.
11 Datenschutz
11.1 Anbieter und Kunde verpflichten sich die Einhaltung geltenden Datenschutzrechts zu gewährleisten. Insbesondere hat der Kunde zu gewährleisten, dass Besucher seines eigenen Webshops hinreichend über die zum Zwecke eines effektiven Retargetings im Rahmen dieses Vertrags eingesetzten Cookies und die Verhinderung bzw. das Löschen der Cookies informiert werden.
12 Änderungen der AGB
12.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sollten wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erfordern. Änderungen erfolgen unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien und werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, sofern es sich nicht lediglich um redaktionelle Änderungen (Beseitigung von Rechtsschreibfehlern o.ä.) handelt.
13 Preis- und Leistungsänderung
13.1 Der Anbieter behält sich vor, einzelne Leistungen und/oder den Leistungsumfang von Leistungspakten jederzeit und nach eigenem Ermessen einzuschränken, zu ändern und zu erweitern oder auch Leistungspakete nicht weiter anzubieten. Der Anbieter wird hierbei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
13.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern.
13.3 Sofern eine Änderung im Sinne von 12.1 die Rechte des Kunden beeinträchtigen, steht dem Kunden binnen 14 Tage ab Kenntniserlangung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nach Kenntniserlangung die Leistung des Anbieters weiter in Anspruch nimmt.
14 Übertragung
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung vereinbarter Leistungen zu beauftragen.
14.2 Der Anbieter ist weiter berechtigt, Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses einzeln oder gesamt oder das Vertragsverhältnis insgesamt auf Dritte zu übertragen, sofern die Rechte des Kunden hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
15 Sonstiges
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
15.2 Die Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunden sowie die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3 Für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, sofern rechtlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart.
Berlin, 01.05.2019 releva GmbH